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Markenüberwachung

Markenüberwachung – weil die Ämter es nicht tun

Viele Markeninhaber verlassen sich darauf, dass das Amt ähnliche Marken gar nicht erst einträgt. Das ist ein Irrtum mit Folgen: Das DPMA prüft nicht, ob es identische oder ähnliche ältere Marken gibt. Gegen Nachahmer vorzugehen, ist Ihre Aufgabe – und die günstigste Gelegenheit dafür ist nach drei Monaten vorbei.

Erste Hilfe

Erste Hilfe: Sie haben eine ähnliche neue Marke entdeckt

Das sollten Sie jetzt tun

  1. Veröffentlichungsdatum ermittelnIm Register (DPMAregister, eSearch, TMview) den Tag der Veröffentlichung nachsehen und das Ende der Widerspruchsfrist berechnen.
  2. Unterlagen sichernRegisterauszug der neuen Marke, Ihre eigene Registrierung und Belege Ihrer Benutzung bereitlegen.
  3. Umgehend prüfen lassenIst die Kollision relevant, lohnt sich der Widerspruch fast immer mehr als ein späteres Gerichtsverfahren.
  4. Nutzung am Markt beobachtenWird das neue Zeichen bereits benutzt? Dann kann zusätzlich eine Abmahnung in Betracht kommen.

Das sollten Sie vermeiden

  • Nicht auf eine Reaktion des Amts warten – es wird von sich aus nichts unternehmen.
  • Die Gegenseite nicht ohne Strategie anschreiben; ein unbedachtes Schreiben kann Ihre Position schwächen.
  • Ähnliche Marken nicht dauerhaft dulden: Das schwächt die Kennzeichnungskraft Ihrer Marke.
02234 68 01 630
So unterstütze ich Sie

Ihr Weg – Phase für Phase

01

Einrichtung

Wir legen fest, welche Marken, Klassen und Register überwacht werden – passend zu Ihren Märkten.

02

Laufende Treffer

Ein professioneller Überwachungsdienst meldet neue Anmeldungen mit klanglicher, bildlicher oder begrifflicher Ähnlichkeit.

03

Bewertung

Ich sichte die Treffer und sage Ihnen, welche relevant sind – und welche Sie getrost ignorieren können.

04

Handeln

Widerspruch, Abgrenzung oder Abmahnung – rechtzeitig vor Fristablauf und mit klarer Kostenansage.

Die Ämter prüfen keine älteren Rechte

Das DPMA prüft bei einer neuen Anmeldung nur sogenannte absolute Schutzhindernisse – etwa, ob ein Begriff beschreibend ist. Ob bereits ähnliche oder identische Marken eingetragen sind, prüft es ausdrücklich nicht. Auch beim EUIPO führen ältere Marken nicht automatisch zur Zurückweisung. Das System setzt darauf, dass Inhaber ihre Rechte selbst verteidigen – durch Widerspruch.

Was passiert, wenn niemand hinsieht

  • Frist verpasst: Nach drei Monaten ist der Widerspruch ausgeschlossen. Es bleiben Nichtigkeitsantrag oder Klage – aufwendiger, teurer und mit mehr Risiko.
  • Verwässerung: Jede geduldete ähnliche Marke schwächt die Unterscheidungskraft Ihrer Marke – und damit Ihre Position in künftigen Konflikten.
  • Duldung: Wer eine benutzte jüngere Marke über fünf Jahre wissentlich duldet, kann gegen sie unter Umständen nicht mehr vorgehen.

Was eine Überwachung leistet

Eine professionelle Markenüberwachung durchsucht neue Veröffentlichungen in den relevanten Registern – DPMA, EUIPO und internationale Registrierungen der WIPO, bei Bedarf auch weitere Länder. Sie findet nicht nur identische, sondern auch ähnliche Zeichen. Den eigentlichen Mehrwert bringt die rechtliche Bewertung: Nicht jeder Treffer ist gefährlich, aber der eine relevante darf nicht übersehen werden.

Auf Wunsch behalte ich zusätzlich Verlängerungsfristen und die Dokumentation Ihrer Markenbenutzung im Blick – damit Ihre Marke im Ernstfall verteidigungsfähig ist. Die Kosten für Überwachung und Bewertung nenne ich Ihnen vorab transparent.

Häufige Fragen

Was Mandanten zuerst wissen wollen

Prüft das DPMA, ob es meine Marke schon gibt?
Nein. Das DPMA überprüft nicht, ob bereits ähnliche oder identische Marken eingetragen sind. Inhaber älterer Marken müssen selbst Widerspruch einlegen.
Lohnt sich eine Markenüberwachung für kleine Unternehmen?
Gerade dann. Ein rechtzeitiger Widerspruch kostet einen Bruchteil eines späteren Gerichtsverfahrens. Wer in seine Marke investiert, sollte sie auch verteidigen können.
Welche Register sollten überwacht werden?
Mindestens die Register der Länder, in denen Ihre Marke geschützt ist und Sie tätig sind – für deutsche Unternehmen typischerweise DPMA, EUIPO und die internationalen Registrierungen der WIPO.
Was passiert nach einem Treffer?
Ich bewerte die Kollisionsgefahr und empfehle das Vorgehen: Widerspruch, Kontaktaufnahme mit dem Ziel einer Abgrenzung oder bewusst nichts tun, wenn der Treffer harmlos ist.
Ersteinschätzung

Schildern Sie mir Ihr Anliegen – heute.

Bei Fristsachen gern direkt per Telefon oder mit Scan des Schreibens per E-Mail. Sie erhalten eine Ersteinschätzung und vorab eine klare Aussage zu den Kosten.