Die Ämter prüfen keine älteren Rechte
Das DPMA prüft bei einer neuen Anmeldung nur sogenannte absolute Schutzhindernisse – etwa, ob ein Begriff beschreibend ist. Ob bereits ähnliche oder identische Marken eingetragen sind, prüft es ausdrücklich nicht. Auch beim EUIPO führen ältere Marken nicht automatisch zur Zurückweisung. Das System setzt darauf, dass Inhaber ihre Rechte selbst verteidigen – durch Widerspruch.
Was passiert, wenn niemand hinsieht
- Frist verpasst: Nach drei Monaten ist der Widerspruch ausgeschlossen. Es bleiben Nichtigkeitsantrag oder Klage – aufwendiger, teurer und mit mehr Risiko.
- Verwässerung: Jede geduldete ähnliche Marke schwächt die Unterscheidungskraft Ihrer Marke – und damit Ihre Position in künftigen Konflikten.
- Duldung: Wer eine benutzte jüngere Marke über fünf Jahre wissentlich duldet, kann gegen sie unter Umständen nicht mehr vorgehen.
Was eine Überwachung leistet
Eine professionelle Markenüberwachung durchsucht neue Veröffentlichungen in den relevanten Registern – DPMA, EUIPO und internationale Registrierungen der WIPO, bei Bedarf auch weitere Länder. Sie findet nicht nur identische, sondern auch ähnliche Zeichen. Den eigentlichen Mehrwert bringt die rechtliche Bewertung: Nicht jeder Treffer ist gefährlich, aber der eine relevante darf nicht übersehen werden.
Auf Wunsch behalte ich zusätzlich Verlängerungsfristen und die Dokumentation Ihrer Markenbenutzung im Blick – damit Ihre Marke im Ernstfall verteidigungsfähig ist. Die Kosten für Überwachung und Bewertung nenne ich Ihnen vorab transparent.