Aßhoff.LegalMarkenrecht
Internationale Marke · WIPO

Marke international schützen – mit einer Anmeldung

Sie verkaufen in die Schweiz, nach Großbritannien, in die USA oder nach Asien? Über das Madrider System der WIPO erweitern Sie Ihre deutsche Marke oder Unionsmarke mit einer einzigen Anmeldung auf ausgewählte Länder – zentral verwaltet, zentral verlängert.

Erste Hilfe

Erste Hilfe: Sie planen den Schritt ins Ausland

Das sollten Sie jetzt tun

  1. Prioritätsfrist notierenInnerhalb von sechs Monaten nach Ihrer Erstanmeldung können Sie im Ausland deren Zeitrang in Anspruch nehmen.
  2. Zielmärkte priorisierenWo verkaufen Sie heute, wo in zwei bis drei Jahren, wo wird produziert? Danach richtet sich die Länderauswahl.
  3. Früh anmelden in „First-to-file“-LändernIn vielen Ländern, etwa China, zählt allein die frühere Anmeldung. Markenpiraten melden bekannte Namen gezielt an.
  4. Name im Zielland prüfenBedeutung und Aussprache in der Landessprache, bestehende lokale Marken, gegebenenfalls Transliteration.

Das sollten Sie vermeiden

  • Nicht davon ausgehen, dass die deutsche Marke im Ausland schützt – Markenschutz ist territorial.
  • Keine Länder „auf Vorrat“ benennen, ohne die Folgekosten lokaler Beanstandungen einzuplanen.
  • Die Basismarke in den ersten fünf Jahren nicht vernachlässigen – ihr Schicksal bestimmt die internationale Registrierung.
02234 68 01 630
So unterstütze ich Sie

Ihr Weg – Phase für Phase

01

Länderstrategie

Madrider System, nationale Anmeldungen oder Unionsmarke – ich rechne die Varianten mit Ihnen durch.

02

Anmeldung

Ich reiche die internationale Anmeldung über das Ursprungsamt ein und passe das Verzeichnis an die Anforderungen der Zielländer an.

03

Schutzverweigerungen

Jedes Land prüft nach eigenem Recht. Bei Beanstandungen koordiniere ich die Antwort, falls nötig mit lokalen Partnerkanzleien.

04

Verwaltung

Nachträgliche Benennung weiterer Länder, Inhaberwechsel und Verlängerung – zentral über die WIPO.

So funktioniert das Madrider System

Grundlage ist eine Basismarke – eine Anmeldung oder Eintragung beim DPMA oder beim EUIPO. Über dieses Ursprungsamt reichen Sie eine internationale Anmeldung ein und benennen die Länder, in denen Sie Schutz wünschen. Die WIPO registriert die Marke und leitet sie an die benannten Ämter weiter. Jedes Land prüft dann nach seinem eigenen Recht und kann innerhalb bestimmter Fristen den Schutz verweigern.

Das Madrider System hat 116 Mitglieder und deckt über 130 Länder ab. Nicht alle Staaten sind dabei – für diese sind nationale Anmeldungen nötig.

Gebühren

  • WIPO-Grundgebühr: 653 CHF, bei farbiger Marke 903 CHF.
  • Länderentgelte: eine ergänzende Gebühr oder eine individuelle Gebühr je benanntem Land – je nach Land sehr unterschiedlich.
  • Ursprungsamt: Das DPMA erhebt für die Weiterleitung 180 €, für eine nachträgliche Benennung 120 €. Das EUIPO berechnet eine Bearbeitungsgebühr von 300 €.

Ich erstelle Ihnen vorab eine Kostenaufstellung für Ihre konkrete Länderauswahl.

Die fünfjährige Abhängigkeit

In den ersten fünf Jahren nach der internationalen Registrierung hängt ihr Schutz von der Basismarke ab. Wird die Basismarke in dieser Zeit gelöscht oder eingeschränkt – etwa durch einen erfolgreichen Widerspruch –, fällt auch die internationale Registrierung im gleichen Umfang weg (sogenannter Zentralangriff). Sie kann dann innerhalb von drei Monaten in nationale Anmeldungen mit dem ursprünglichen Zeitrang umgewandelt werden – das kostet aber Zeit und Geld. Deshalb gehört eine stabile Basismarke zur Strategie.

Besonderheiten wichtiger Märkte

Einige Länder haben eigene Anforderungen: In den USA muss die Benutzung der Marke nachgewiesen werden, und das Verzeichnis ist deutlich präziser zu fassen. In China wird nach Unterklassen geprüft. Die Schweiz und – seit dem Brexit – Großbritannien sind von der Unionsmarke nicht erfasst und müssen eigens benannt werden. Ich berücksichtige diese Punkte schon bei der Anmeldung, damit Beanstandungen gar nicht erst entstehen.

Auf einen Blick

Fristen und Gebühren im Vergleich

Madrider System (WIPO)Nationale Einzelanmeldungen
Anmeldungeine Anmeldung, eine Sprache, eine Gebührenzahlungje Land eigene Anmeldung, oft mit lokalem Vertreter
VoraussetzungBasismarke DPMA oder EUIPOkeine
Kosten653 CHF Grundgebühr plus Länderentgelteje Land Amts- und Vertretergebühren
Verwaltungzentral: Verlängerung, Inhaberwechsel, Erweiterungje Land einzeln
Risiko5 Jahre abhängig von der Basismarkeunabhängig

Quellen: WIPO – Gebühren Madrider System, WIPO – Madrid Yearly Review 2026, DPMA – Gebühren Marken, EUIPO – Internationale Anmeldung. Stand: September 2026. Anwaltskosten kommen hinzu.

Häufige Fragen

Was Mandanten zuerst wissen wollen

Was kostet eine internationale Markenanmeldung?
Die WIPO-Grundgebühr beträgt 653 Schweizer Franken, farbig 903 Franken. Hinzu kommen Gebühren je benanntem Land sowie die Gebühr des Ursprungsamts – beim DPMA 180 Euro, beim EUIPO 300 Euro.
Brauche ich zuerst eine deutsche Marke?
Sie brauchen eine Basismarke beim DPMA oder beim EUIPO. Die Anmeldung genügt; die Eintragung muss noch nicht erfolgt sein.
Kann ich später weitere Länder hinzufügen?
Ja, über eine nachträgliche Benennung. Der Zeitrang in den neuen Ländern richtet sich dann nach dem Datum der nachträglichen Benennung.
Was passiert, wenn ein Land den Schutz verweigert?
Dann kann auf die Schutzverweigerung nach dem Recht des jeweiligen Landes reagiert werden, häufig mit einem lokalen Vertreter. Der Schutz in den übrigen Ländern bleibt davon unberührt.
Ersteinschätzung

Schildern Sie mir Ihr Anliegen – heute.

Bei Fristsachen gern direkt per Telefon oder mit Scan des Schreibens per E-Mail. Sie erhalten eine Ersteinschätzung und vorab eine klare Aussage zu den Kosten.