Aßhoff.LegalMarkenrecht
Gerichtliche Durchsetzung

Markenverletzung stoppen – vor Gericht, wenn nötig

Wenn jemand Ihre Marke nutzt oder nachahmt, zählt Tempo. Mit einer gut vorbereiteten Abmahnung und, wo nötig, einer einstweiligen Verfügung lässt sich eine Verletzung oft innerhalb kurzer Zeit stoppen. Anschließend geht es um Auskunft und Schadensersatz.

Erste Hilfe

Erste Hilfe: Sie haben eine Verletzung Ihrer Marke entdeckt

Das sollten Sie jetzt tun

  1. Kenntnisdatum festhaltenAb dem Moment, in dem Sie von der Verletzung wissen, läuft die Uhr für das Eilverfahren. Wer zu lange wartet, verliert die Dringlichkeit.
  2. Beweise sichernScreenshots mit Datum und URL, Testkauf mit Rechnung, Fotos der Ware, Angebote auf Marktplätzen. Inhalte im Netz verschwinden schnell.
  3. Eigene Marke prüfenFür welche Waren ist Ihre Marke eingetragen, und können Sie die Benutzung belegen? Der Gegner wird genau danach fragen.
  4. Anwaltlich abmahnen lassenEine Abmahnung vor dem Gerichtsverfahren vermeidet das Kostenrisiko eines sofortigen Anerkenntnisses.

Das sollten Sie vermeiden

  • Nicht monatelang abwarten oder erst selbst verhandeln – das kann die Eilbedürftigkeit kosten.
  • Keine eigenen Drohschreiben ohne Prüfung: Eine unberechtigte Schutzrechtsverwarnung kann Sie schadensersatzpflichtig machen.
  • Nicht öffentlich über den Verletzer berichten – das kann wettbewerbsrechtliche Probleme auslösen.
02234 68 01 630
So unterstütze ich Sie

Ihr Weg – Phase für Phase

01

Analyse und Beweis

Ich bewerte Verletzung, eigene Rechtsposition und Prozessrisiko und stelle die Beweise gerichtsfest zusammen.

02

Abmahnung

Mit klarer Frist und einer passenden Unterlassungserklärung – oft ist die Sache damit erledigt.

03

Einstweilige Verfügung

Reagiert der Verletzer nicht, beantrage ich beim zuständigen Kennzeichengericht eine Verfügung und sorge für die fristgerechte Vollziehung.

04

Hauptsache und Folgeansprüche

Auskunft über Herkunft und Umfang, Schadensersatz, Vernichtung und Rückruf – bis hin zur Vollstreckung von Vertragsstrafen.

Die einstweilige Verfügung

Im Markenrecht wird die Eilbedürftigkeit von Unterlassungsansprüchen gesetzlich vermutet. Diese Vermutung ist aber widerlegbar: Wer nach Kenntnis der Verletzung zu lange zuwartet, verliert sie. Welche Zeitspanne noch als dringlich gilt, beurteilen die Oberlandesgerichte unterschiedlich – als Faustregel sollten Sie innerhalb von etwa einem Monat handeln.

Ist die Verfügung erlassen, muss sie innerhalb eines Monats durch Zustellung an den Gegner vollzogen werden. Anschließend wird geklärt, ob der Gegner die Verfügung als endgültige Regelung anerkennt (Abschlusserklärung) oder ob ein Hauptsacheverfahren folgt.

Ihre Ansprüche im Überblick

  • Unterlassung: Der Verletzer muss die Nutzung einstellen – für die Zukunft und unter Androhung von Ordnungsmitteln.
  • Auskunft und Rechnungslegung: über Herkunft, Vertriebswege, Mengen und Umsätze, auch über Lieferanten.
  • Schadensersatz: wahlweise nach konkretem Schaden, fiktiver Lizenzgebühr oder Herausgabe des Verletzergewinns.
  • Vernichtung und Rückruf: rechtsverletzende Ware kann aus dem Verkehr gezogen werden.
  • Grenzbeschlagnahme: Mit einem Antrag beim Zoll lassen sich Fälschungen bereits an der EU-Außengrenze aufhalten.

Welches Gericht ist zuständig?

Kennzeichenstreitsachen sind bei spezialisierten Kammern ausgewählter Landgerichte konzentriert, für Unionsmarken bei den Unionsmarkengerichten. Bei Verletzungen im Internet kommen oft mehrere Gerichtsstände in Betracht. Die Wahl des Gerichts ist eine strategische Entscheidung, weil sich Rechtsprechung, Tempo und Anforderungen an die Dringlichkeit unterscheiden.

Kosten und Risiko

Gerichts- und Anwaltskosten richten sich nach dem Streitwert, der im Markenrecht regelmäßig hoch angesetzt wird. Die unterliegende Partei trägt die Kosten beider Seiten. Rechtsschutzversicherungen schließen den gewerblichen Rechtsschutz häufig aus. Ich gebe Ihnen vor jedem Schritt eine realistische Einschätzung von Chancen, Kosten und Dauer.

Bundesweit vor Gericht

Erfahrung an den Markengerichten

Ich habe Mandanten bereits bundesweit vor den typischen Markengerichten vertreten – im Eilverfahren wie in der Hauptsache. Ich kenne die unterschiedlichen Anforderungen der Gerichte, etwa an die Dringlichkeit, und berücksichtige sie bei der Wahl des Vorgehens.

  • Köln
  • Düsseldorf
  • Mannheim
  • Stuttgart
  • Kiel
  • Erfurt
  • Dresden
  • München
  • Frankfurt am Main
Häufige Fragen

Was Mandanten zuerst wissen wollen

Wie schnell bekomme ich eine einstweilige Verfügung?
Bei klarer Rechtslage und guter Vorbereitung entscheiden die Gerichte oft innerhalb weniger Tage. Voraussetzung ist, dass Sie zügig nach Kenntnis der Verletzung handeln.
Muss ich vor einer einstweiligen Verfügung abmahnen?
Rechtlich nicht zwingend, praktisch fast immer. Ohne Abmahnung riskieren Sie, die Verfahrenskosten zu tragen, wenn der Gegner den Anspruch sofort anerkennt.
Wie wird der Schadensersatz berechnet?
Sie können wählen: konkreter Schaden, eine angemessene fiktive Lizenzgebühr oder die Herausgabe des Gewinns, den der Verletzer erzielt hat. Grundlage ist die Auskunft des Verletzers.
Vertreten Sie auch außerhalb von Köln?
Ja. Ich habe Mandanten bereits bundesweit vor den typischen Markengerichten vertreten, unter anderem in Köln, Düsseldorf, Mannheim, Stuttgart, Kiel, Erfurt, Dresden, München und Frankfurt am Main.
Ersteinschätzung

Schildern Sie mir Ihr Anliegen – heute.

Bei Fristsachen gern direkt per Telefon oder mit Scan des Schreibens per E-Mail. Sie erhalten eine Ersteinschätzung und vorab eine klare Aussage zu den Kosten.