Was lässt sich als Marke schützen?
Geschützt werden können Wörter, Logos, Slogans, Farben, Formen oder Klänge – sofern sie unterscheidungskräftig sind. Das Zeichen muss Ihre Waren oder Dienstleistungen als solche eines bestimmten Unternehmens erkennbar machen. Das DPMA prüft vor der Eintragung die sogenannten absoluten Schutzhindernisse: Rein beschreibende Angaben, Gattungsbegriffe oder irreführende Zeichen werden zurückgewiesen.
Für die Praxis heißt das: Fantasiewörter und originelle Wortschöpfungen sind stark, sprechende Namen mit Anspielung sind oft machbar, rein beschreibende Begriffe scheitern. Ich sage Ihnen vorab, in welche Kategorie Ihr Name fällt.
Warum die Recherche so wichtig ist
Das DPMA prüft nicht, ob es bereits identische oder ähnliche Marken gibt. Eine Eintragung ist deshalb keine Garantie, dass Sie die Marke benutzen dürfen. Inhaber älterer Marken können Widerspruch einlegen oder Sie abmahnen – auch Jahre später.
Eine eigene Suche im Register findet meist nur identische Treffer. Entscheidend ist aber die Verwechslungsgefahr: klangliche, schriftbildliche und begriffliche Ähnlichkeit in Verbindung mit ähnlichen Waren oder Dienstleistungen. Genau diese Bewertung ist anwaltliche Arbeit.
Wortmarke, Bildmarke oder beides?
- Wortmarke: schützt den Namen unabhängig von Schrift und Gestaltung – in der Regel die erste Wahl.
- Wort-/Bildmarke: schützt die konkrete Kombination aus Name und Logo; sinnvoll bei schwachen Namen mit prägnantem Logo.
- Bildmarke: schützt das Logo ohne Text, etwa ein Symbol, das Sie auch allein verwenden.
Oft ist die Kombination aus Wortmarke und separater Bildmarke die robusteste Lösung. Ich empfehle Ihnen, was sich für Ihr Budget und Ihre Nutzung lohnt.
Das Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen
Marken werden für bestimmte Waren und Dienstleistungen eingetragen, eingeteilt in 45 Klassen nach der Nizza-Klassifikation. Das Verzeichnis ist das Herzstück der Anmeldung: Nach der Anmeldung kann es nur noch eingeschränkt, nicht erweitert werden.
Zu eng formuliert, fehlt später der Schutz für neue Produkte. Zu weit formuliert, steigen Kosten und Angriffsfläche – denn nach fünf Jahren müssen Sie die Marke für die eingetragenen Waren und Dienstleistungen ernsthaft benutzen. Ich formuliere das Verzeichnis so, dass es Ihr heutiges Geschäft und die realistische Planung abdeckt.
Ablauf beim DPMA
- Anmeldung: elektronisch beim DPMA; Sie erhalten Aktenzeichen und Anmeldetag. Die Gebühr ist innerhalb von drei Monaten zu zahlen.
- Prüfung: Das Amt prüft Formalien, Klassen und absolute Schutzhindernisse. Gegen Gebühr (200 €) ist eine beschleunigte Prüfung möglich.
- Eintragung und Veröffentlichung: Ab jetzt dürfen Sie das ®-Zeichen verwenden.
- Widerspruchsfrist: Drei Monate lang können Inhaber älterer Rechte Widerspruch einlegen.
Deutsche Marke oder Unionsmarke? Die Unionsmarke gilt einheitlich in allen EU-Staaten – ein erfolgreicher Widerspruch aus einem einzigen Land kann aber die ganze Anmeldung zu Fall bringen. Die Entscheidung hängt von Ihren Zielmärkten ab. Für Länder außerhalb der EU sehen Sie die Seite Internationale Marke.