Aßhoff.LegalMarkenrecht
Markenanmeldung

Marke anmelden – richtig von Anfang an

Eine Marke ist in wenigen Minuten angemeldet. Ob sie später hält, entscheidet sich vorher: bei der Wahl des Zeichens, der Recherche und dem Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen. Hier erfahren Sie, worauf es ankommt – und wie ich Sie dabei begleite.

Erste Hilfe

Erste Hilfe vor der Anmeldung

Das sollten Sie jetzt tun

  1. Recherche vor InvestitionLassen Sie den Namen prüfen, bevor Logo, Verpackung oder Website in Auftrag gehen. Eine Umbenennung nach dem Launch ist teuer.
  2. Name noch nicht groß veröffentlichenWer den Namen vor der Anmeldung öffentlich macht, lädt Nachahmer und Trittbrettfahrer ein.
  3. Domain und Social-Media-Namen sichernParallel zur Anmeldung – sie sind oft schneller vergeben als die Marke.
  4. Inhaber festlegenSoll die GmbH, der Gründer oder eine Holding Inhaber sein? Das hat Folgen für Lizenzen, Verkauf und Insolvenz.

Das sollten Sie vermeiden

  • Keine Anmeldung „auf Verdacht“ für alle 45 Klassen – das kostet und macht angreifbar.
  • Keine rein beschreibenden Begriffe wählen („Bio-Bäckerei“ für Backwaren).
  • Rechnungen nach der Eintragung genau prüfen: Private Anbieter verschicken amtlich wirkende Zahlungsaufforderungen.
02234 68 01 630
So unterstütze ich Sie

Ihr Weg – Phase für Phase

01

Strategie

Welches Zeichen, welche Markenform, welche Länder? Ich prüfe die Schutzfähigkeit und sage offen, wenn ein Name schwach ist.

02

Recherche

Ich lasse identische und ähnliche Marken und Unternehmenskennzeichen recherchieren und bewerte das Kollisionsrisiko.

03

Anmeldung

Ich formuliere das Verzeichnis passend zu Ihrem Geschäft, reiche die Anmeldung ein und führe die Fristen.

04

Nach der Eintragung

Beanstandungen des Amts, Widersprüche Dritter, Überwachung und Verlängerung – ich bleibe Ihr Ansprechpartner.

Was lässt sich als Marke schützen?

Geschützt werden können Wörter, Logos, Slogans, Farben, Formen oder Klänge – sofern sie unterscheidungskräftig sind. Das Zeichen muss Ihre Waren oder Dienstleistungen als solche eines bestimmten Unternehmens erkennbar machen. Das DPMA prüft vor der Eintragung die sogenannten absoluten Schutzhindernisse: Rein beschreibende Angaben, Gattungsbegriffe oder irreführende Zeichen werden zurückgewiesen.

Für die Praxis heißt das: Fantasiewörter und originelle Wortschöpfungen sind stark, sprechende Namen mit Anspielung sind oft machbar, rein beschreibende Begriffe scheitern. Ich sage Ihnen vorab, in welche Kategorie Ihr Name fällt.

Warum die Recherche so wichtig ist

Das DPMA prüft nicht, ob es bereits identische oder ähnliche Marken gibt. Eine Eintragung ist deshalb keine Garantie, dass Sie die Marke benutzen dürfen. Inhaber älterer Marken können Widerspruch einlegen oder Sie abmahnen – auch Jahre später.

Eine eigene Suche im Register findet meist nur identische Treffer. Entscheidend ist aber die Verwechslungsgefahr: klangliche, schriftbildliche und begriffliche Ähnlichkeit in Verbindung mit ähnlichen Waren oder Dienstleistungen. Genau diese Bewertung ist anwaltliche Arbeit.

Wortmarke, Bildmarke oder beides?

  • Wortmarke: schützt den Namen unabhängig von Schrift und Gestaltung – in der Regel die erste Wahl.
  • Wort-/Bildmarke: schützt die konkrete Kombination aus Name und Logo; sinnvoll bei schwachen Namen mit prägnantem Logo.
  • Bildmarke: schützt das Logo ohne Text, etwa ein Symbol, das Sie auch allein verwenden.

Oft ist die Kombination aus Wortmarke und separater Bildmarke die robusteste Lösung. Ich empfehle Ihnen, was sich für Ihr Budget und Ihre Nutzung lohnt.

Das Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen

Marken werden für bestimmte Waren und Dienstleistungen eingetragen, eingeteilt in 45 Klassen nach der Nizza-Klassifikation. Das Verzeichnis ist das Herzstück der Anmeldung: Nach der Anmeldung kann es nur noch eingeschränkt, nicht erweitert werden.

Zu eng formuliert, fehlt später der Schutz für neue Produkte. Zu weit formuliert, steigen Kosten und Angriffsfläche – denn nach fünf Jahren müssen Sie die Marke für die eingetragenen Waren und Dienstleistungen ernsthaft benutzen. Ich formuliere das Verzeichnis so, dass es Ihr heutiges Geschäft und die realistische Planung abdeckt.

Ablauf beim DPMA

  1. Anmeldung: elektronisch beim DPMA; Sie erhalten Aktenzeichen und Anmeldetag. Die Gebühr ist innerhalb von drei Monaten zu zahlen.
  2. Prüfung: Das Amt prüft Formalien, Klassen und absolute Schutzhindernisse. Gegen Gebühr (200 €) ist eine beschleunigte Prüfung möglich.
  3. Eintragung und Veröffentlichung: Ab jetzt dürfen Sie das ®-Zeichen verwenden.
  4. Widerspruchsfrist: Drei Monate lang können Inhaber älterer Rechte Widerspruch einlegen.

Deutsche Marke oder Unionsmarke? Die Unionsmarke gilt einheitlich in allen EU-Staaten – ein erfolgreicher Widerspruch aus einem einzigen Land kann aber die ganze Anmeldung zu Fall bringen. Die Entscheidung hängt von Ihren Zielmärkten ab. Für Länder außerhalb der EU sehen Sie die Seite Internationale Marke.

Auf einen Blick

Fristen und Gebühren im Vergleich

Deutsche Marke (DPMA)Unionsmarke (EUIPO)
SchutzgebietDeutschlandAlle EU-Mitgliedstaaten
Anmeldegebühr290 € online inkl. 3 Klassen, jede weitere Klasse 100 €850 € für 1 Klasse, 2. Klasse 50 €, ab der 3. je 150 €
Beschleunigte Prüfung200 €–
Verlängerung750 € inkl. 3 Klassennach Gebührenverzeichnis EUIPO
Widerspruchsfrist Dritter3 Monate ab Veröffentlichung der Eintragung3 Monate ab Veröffentlichung der Anmeldung

Quellen: DPMA – Gebühren Marken, EUIPO – Gebühren. Stand: September 2026. Anwaltskosten kommen hinzu.

Häufige Fragen

Was Mandanten zuerst wissen wollen

Wie lange dauert eine Markenanmeldung beim DPMA?
Ohne Beanstandungen wird eine deutsche Marke meist innerhalb einiger Monate eingetragen. Mit der beschleunigten Prüfung für 200 Euro entscheidet das DPMA schneller. Danach läuft noch die dreimonatige Widerspruchsfrist.
Kann ich meine Marke selbst anmelden?
Ja, beim DPMA besteht kein Anwaltszwang. Die häufigsten Fehler – fehlende Recherche, zu enges oder zu weites Verzeichnis, schwacher Name – fallen aber erst auf, wenn es teuer wird: bei einem Widerspruch oder einer Abmahnung.
Darf ich das ®-Zeichen schon nach der Anmeldung verwenden?
Nein. Das ®-Zeichen ist erst nach der Eintragung zulässig. Vorher kann ein Hinweis wie „Marke angemeldet“ verwendet werden. Wer ® ohne Eintragung benutzt, riskiert eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung.
Was kostet eine Markenanmeldung mit Anwalt?
Zu den amtlichen Gebühren kommen Kosten für Recherche, Bewertung und Anmeldung. Diese hängen vom Umfang ab – ich nenne Ihnen vorab einen verbindlichen Betrag.
Ersteinschätzung

Schildern Sie mir Ihr Anliegen – heute.

Bei Fristsachen gern direkt per Telefon oder mit Scan des Schreibens per E-Mail. Sie erhalten eine Ersteinschätzung und vorab eine klare Aussage zu den Kosten.