Aßhoff.LegalMarkenrecht
Abmahnung im Markenrecht

Abmahnung erhalten? Schnell reagieren, nichts überstürzen

Eine markenrechtliche Abmahnung setzt meist kurze Fristen. Wer sie verstreichen lässt, riskiert eine einstweilige Verfügung – oft innerhalb weniger Tage und mit zusätzlichen Kosten. Wer vorschnell unterschreibt, bindet sich unter Umständen dauerhaft an zu weitgehende Pflichten. Beides lässt sich vermeiden.

Erste Hilfe

Erste Hilfe bei einer markenrechtlichen Abmahnung

Das sollten Sie jetzt tun

  1. Frist notieren und sofort handelnDie Frist in der Abmahnung ist ernst gemeint. Läuft sie ohne Reaktion ab, beantragt der Abmahner häufig direkt eine einstweilige Verfügung.
  2. Abmahnung prüfen lassen – heuteSenden Sie mir einen Scan der Abmahnung mit allen Anlagen. Ich sage Ihnen kurzfristig, wie belastbar der Vorwurf ist.
  3. Beweise sichernSeit wann nutzen Sie das Zeichen? Rechnungen, Screenshots, Domainregistrierung, eigene Marken – alles mit Datum.
  4. Weitere Verletzungen vermeidenJe nach Lage kann es sinnvoll sein, das beanstandete Angebot vorläufig zu pausieren – ohne Anerkenntnis. Das besprechen wir im Einzelfall.

Das sollten Sie vermeiden

  • Keine vorschnelle Unterlassungserklärung unterschreiben – vorformulierte Erklärungen sind fast immer zu weit gefasst.
  • Nicht zahlen, bevor Anspruch und Höhe geprüft sind.
  • Nicht selbst bei der Gegenseite anrufen: Aussagen am Telefon können gegen Sie verwendet werden.
  • Die Abmahnung nicht ignorieren – auch nicht, wenn sie unberechtigt erscheint.
02234 68 01 630
So unterstütze ich Sie

Ihr Weg – Phase für Phase

01

Sofortprüfung

Berechtigung des Abmahners, Bestand und Benutzung der Marke, Verwechslungsgefahr, eigene ältere Rechte – und die Frist.

02

Verfügung verhindern

Rechtzeitige Reaktion, bei Bedarf eine Schutzschrift im Zentralen Schutzschriftenregister, damit das Gericht Ihre Sicht kennt.

03

Erklärung und Kosten

Wo ein Anspruch besteht: eine modifizierte Unterlassungserklärung, die nur so weit geht wie nötig. Überhöhte Kosten und Schadensersatz wehre ich ab.

04

Gegenangriff

Bei unberechtigter Abmahnung: Zurückweisung, Kostenerstattung, gegebenenfalls Löschungsantrag gegen die Marke des Abmahners.

Warum Schnelligkeit zählt: die einstweilige Verfügung

Im Markenrecht können Unterlassungsansprüche im Eilverfahren durchgesetzt werden. Das Gericht entscheidet oft innerhalb weniger Tage, teilweise ohne mündliche Verhandlung. Die Gerichte berücksichtigen dabei in der Regel, was Sie auf die Abmahnung erwidert haben – Ihre Antwort ist Ihre erste Verteidigung. Bleibt sie aus, fehlt dem Gericht Ihre Sicht der Dinge.

Droht konkret ein Verfügungsantrag, kann eine Schutzschrift sinnvoll sein. Sie wird im Zentralen Schutzschriftenregister hinterlegt und dem Gericht vorgelegt, bei dem ein Antrag eingeht. So wird verhindert, dass eine Verfügung ohne Kenntnis Ihrer Argumente ergeht.

Warum Sie die Unterlassungserklärung nicht vorschnell abgeben sollten

Die beigefügte Unterlassungserklärung ist ein Vertrag. Einmal unterschrieben, gilt sie grundsätzlich zeitlich unbegrenzt, und jeder Verstoß kann eine Vertragsstrafe auslösen. Vorformulierte Erklärungen enthalten häufig zu weite Verbote, feste Vertragsstrafen, ein Schuldanerkenntnis und die Zusage, Kosten und Schadensersatz zu zahlen.

Besteht der Anspruch tatsächlich, beseitigt eine sorgfältig modifizierte Unterlassungserklärung die Wiederholungsgefahr – und damit die Grundlage für eine einstweilige Verfügung. Sie beschränkt sich auf die konkrete Verletzung, vermeidet Anerkenntnisse und enthält eine angemessene Vertragsstrafenregelung.

Was ich an jeder Abmahnung prüfe

  • Berechtigung: Ist der Abmahner Inhaber oder berechtigter Lizenznehmer? Liegt eine Vollmacht vor?
  • Die Marke selbst: Für welche Waren und Dienstleistungen ist sie eingetragen? Ist sie älter als fünf Jahre und wird sie überhaupt benutzt?
  • Verwechslungsgefahr: Wie ähnlich sind die Zeichen, wie nah die Waren oder Dienstleistungen, wie stark ist die ältere Marke?
  • Ihre Rechte: Haben Sie ältere Rechte – eigene Marken, Unternehmenskennzeichen, Titel?
  • Sonderfälle: Originalware (Erschöpfung), beschreibende Benutzung, Handeln außerhalb des geschäftlichen Verkehrs.
  • Kosten und Schadensersatz: Ist der angesetzte Gegenstandswert angemessen, ist die Forderung überhaupt begründet?

Abmahnungen auf Marktplätzen und im Online-Handel

Viele Abmahnungen betreffen Angebote bei Amazon, eBay, Etsy oder in Onlineshops – etwa wegen eines Markennamens im Titel, in Keywords oder in der Produktbeschreibung. Häufig kommen parallel Sperrungen über Beschwerdeverfahren der Plattform hinzu. Als Fachanwalt für IT-Recht kenne ich beide Seiten: das Markenrecht und die Mechanik der Plattformen.

Bundesweit vor Gericht

Erfahrung an den Markengerichten

Ich habe Mandanten bereits bundesweit vor den typischen Markengerichten vertreten – im Eilverfahren wie in der Hauptsache. Ich kenne die unterschiedlichen Anforderungen der Gerichte, etwa an die Dringlichkeit, und berücksichtige sie bei der Wahl des Vorgehens.

  • Köln
  • Düsseldorf
  • Mannheim
  • Stuttgart
  • Kiel
  • Erfurt
  • Dresden
  • München
  • Frankfurt am Main
Häufige Fragen

Was Mandanten zuerst wissen wollen

Wie schnell muss ich auf eine markenrechtliche Abmahnung reagieren?
Innerhalb der gesetzten Frist – die meist zwischen wenigen Tagen und zwei Wochen liegt. Ist sie zu kurz, kann um Verlängerung gebeten werden; darauf verlassen sollte man sich aber nicht. Lassen Sie die Abmahnung sofort prüfen.
Soll ich die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben?
Nicht ungeprüft. Vorformulierte Erklärungen gehen meist weiter als nötig und binden Sie dauerhaft. Besteht ein Anspruch, ist in der Regel eine modifizierte Unterlassungserklärung der richtige Weg.
Was passiert, wenn ich die Abmahnung ignoriere?
Dann droht eine einstweilige Verfügung oder eine Klage. Beides verursacht zusätzliche Gerichts- und Anwaltskosten, die bei einem berechtigten Anspruch Sie tragen müssen.
Wer zahlt die Abmahnkosten?
Bei einer berechtigten Abmahnung grundsätzlich der Abgemahnte. Die Höhe richtet sich nach dem Gegenstandswert, der im Markenrecht oft hoch angesetzt wird – und nicht selten überhöht ist. Bei einer unberechtigten Abmahnung können Sie Ihre eigenen Anwaltskosten unter Umständen vom Abmahner ersetzt verlangen.
Ersteinschätzung

Schildern Sie mir Ihr Anliegen – heute.

Bei Fristsachen gern direkt per Telefon oder mit Scan des Schreibens per E-Mail. Sie erhalten eine Ersteinschätzung und vorab eine klare Aussage zu den Kosten.