Wann eine Domain Ihre Marke verletzt
Eine Domain verletzt eine Marke, wenn sie im geschäftlichen Verkehr für Waren oder Dienstleistungen benutzt wird und Verwechslungsgefahr besteht – oder wenn sie den Ruf einer bekannten Marke ausnutzt. Eine bloß registrierte, ungenutzte Domain ist markenrechtlich oft schwerer zu fassen. Hier helfen das Namensrecht, das insbesondere Unternehmens- und Personennamen schützt, und das Wettbewerbsrecht, wenn eine Domain gezielt blockiert wird, um den Berechtigten zu behindern.
.de-Domains: DENIC und DISPUTE-Eintrag
Für .de-Domains gibt es kein Schiedsverfahren. Ansprüche werden nach deutschem Recht außergerichtlich oder vor Gericht durchgesetzt. Nach der Rechtsprechung besteht dabei grundsätzlich ein Anspruch auf Freigabe der Domain, nicht auf direkte Übertragung. Deshalb ist der DISPUTE-Eintrag bei der DENIC so wichtig: Er verhindert eine Übertragung an Dritte, und wird die Domain gelöscht, werden Sie automatisch neuer Inhaber. Der Eintrag gilt zunächst ein Jahr und kann verlängert werden, solange der Streit andauert.
.com, .net und neue Endungen: das UDRP-Verfahren
Für generische Endungen gibt es die Uniform Domain-Name Dispute-Resolution Policy (UDRP), die unter anderem das Schieds- und Mediationszentrum der WIPO administriert. Sie müssen darlegen, dass
- die Domain mit Ihrer Marke identisch oder verwechselbar ähnlich ist,
- der Inhaber keine eigenen Rechte oder berechtigten Interessen daran hat und
- die Domain bösgläubig registriert und benutzt wird.
Das Verfahren läuft schriftlich, auf Englisch und ist deutlich schneller als ein Gerichtsprozess. Am Ende steht die Übertragung oder Löschung der Domain. Die WIPO-Gebühr beträgt bei einem Einzelpanelisten 1.500 US-Dollar für eine bis fünf Domains. Für .eu-Domains gibt es ein eigenes Streitbeilegungsverfahren.
Typische Fälle aus der Praxis
- Domain-Grabbing: Ein Dritter registriert Ihren Markennamen, um ihn Ihnen zu verkaufen.
- Tippfehler-Domains: Varianten wie fehlende Buchstaben oder vertauschte Endungen, oft für Werbung, Phishing oder Fake-Shops.
- Wettbewerber-Domains: Ein Mitbewerber nutzt Ihre Marke in der Domain, um Kunden auf sein Angebot zu lenken.
- Gleichnamige: Zwei Berechtigte mit demselben Namen – hier entscheidet häufig die Priorität, nicht allein die Marke.
- Ex-Partner und Agenturen: Die Domain wurde auf den Dienstleister statt auf Ihr Unternehmen registriert.