Aßhoff.LegalMarkenrecht
Marke & Domain

Marke und Domain – wem gehört die Adresse?

Domains werden nach dem Prinzip „wer zuerst kommt“ vergeben. Wer eine Marke als Domain registriert, handelt damit aber nicht automatisch rechtmäßig. Ob Sie die Domain herausverlangen, sperren oder übertragen lassen können, hängt von Endung, Nutzung und Ihren Rechten ab – und davon, wie schnell Sie handeln.

Erste Hilfe

Erste Hilfe: Ihre Marke steckt in einer fremden Domain

Das sollten Sie jetzt tun

  1. Beweise sichernScreenshots von Inhalt, Weiterleitungen und Verkaufsangeboten, Datum der Registrierung, Abfrage der Inhaberdaten.
  2. .de-Domain sofort sichernMit einem DISPUTE-Eintrag verhindern Sie, dass die Domain während der Klärung auf Dritte übertragen wird. Wird sie gelöscht, erhalten Sie sie.
  3. Eigene Rechte prüfenWelche Marken und Unternehmenskennzeichen haben Sie, seit wann, für welche Branchen? Die Priorität ist oft entscheidend.
  4. Missbrauch meldenWird die Domain für Phishing oder Fake-Shops genutzt, zusätzlich Registrar und Hoster informieren – Ihre Kunden sind in Gefahr.

Das sollten Sie vermeiden

  • Nicht spontan einen Kaufpreis anbieten – das treibt den Preis und kann Ihre rechtliche Position schwächen.
  • Nicht voreilig abmahnen: Nicht jede gleichnamige Domain verletzt eine Marke, eine unberechtigte Abmahnung kann teuer werden.
  • Eigene Domains mit Ihrer Marke nicht auslaufen lassen – Domain-Grabber warten genau darauf.
02234 68 01 630
So unterstütze ich Sie

Ihr Weg – Phase für Phase

01

Einordnung

Domain-Grabbing, Tippfehler-Domain, legitimer Namensträger oder Wettbewerber? Davon hängt die Strategie ab.

02

Sicherung

DISPUTE-Eintrag bei .de, Beweissicherung, bei Missbrauch Meldung an Registrar und Hoster.

03

Verfahren wählen

Abmahnung und Klage nach deutschem Recht oder ein UDRP-Verfahren bei der WIPO – je nach Endung und Ziel.

04

Ihre eigene Domain wird angegriffen

Ich prüfe Gattungsbegriff, eigene Rechte und berechtigtes Interesse – und wehre unberechtigte Ansprüche ab.

Wann eine Domain Ihre Marke verletzt

Eine Domain verletzt eine Marke, wenn sie im geschäftlichen Verkehr für Waren oder Dienstleistungen benutzt wird und Verwechslungsgefahr besteht – oder wenn sie den Ruf einer bekannten Marke ausnutzt. Eine bloß registrierte, ungenutzte Domain ist markenrechtlich oft schwerer zu fassen. Hier helfen das Namensrecht, das insbesondere Unternehmens- und Personennamen schützt, und das Wettbewerbsrecht, wenn eine Domain gezielt blockiert wird, um den Berechtigten zu behindern.

.de-Domains: DENIC und DISPUTE-Eintrag

Für .de-Domains gibt es kein Schiedsverfahren. Ansprüche werden nach deutschem Recht außergerichtlich oder vor Gericht durchgesetzt. Nach der Rechtsprechung besteht dabei grundsätzlich ein Anspruch auf Freigabe der Domain, nicht auf direkte Übertragung. Deshalb ist der DISPUTE-Eintrag bei der DENIC so wichtig: Er verhindert eine Übertragung an Dritte, und wird die Domain gelöscht, werden Sie automatisch neuer Inhaber. Der Eintrag gilt zunächst ein Jahr und kann verlängert werden, solange der Streit andauert.

.com, .net und neue Endungen: das UDRP-Verfahren

Für generische Endungen gibt es die Uniform Domain-Name Dispute-Resolution Policy (UDRP), die unter anderem das Schieds- und Mediationszentrum der WIPO administriert. Sie müssen darlegen, dass

  1. die Domain mit Ihrer Marke identisch oder verwechselbar ähnlich ist,
  2. der Inhaber keine eigenen Rechte oder berechtigten Interessen daran hat und
  3. die Domain bösgläubig registriert und benutzt wird.

Das Verfahren läuft schriftlich, auf Englisch und ist deutlich schneller als ein Gerichtsprozess. Am Ende steht die Übertragung oder Löschung der Domain. Die WIPO-Gebühr beträgt bei einem Einzelpanelisten 1.500 US-Dollar für eine bis fünf Domains. Für .eu-Domains gibt es ein eigenes Streitbeilegungsverfahren.

Typische Fälle aus der Praxis

  • Domain-Grabbing: Ein Dritter registriert Ihren Markennamen, um ihn Ihnen zu verkaufen.
  • Tippfehler-Domains: Varianten wie fehlende Buchstaben oder vertauschte Endungen, oft für Werbung, Phishing oder Fake-Shops.
  • Wettbewerber-Domains: Ein Mitbewerber nutzt Ihre Marke in der Domain, um Kunden auf sein Angebot zu lenken.
  • Gleichnamige: Zwei Berechtigte mit demselben Namen – hier entscheidet häufig die Priorität, nicht allein die Marke.
  • Ex-Partner und Agenturen: Die Domain wurde auf den Dienstleister statt auf Ihr Unternehmen registriert.
Auf einen Blick

Fristen und Gebühren im Vergleich

.de-DomaingTLD (.com, .net, .shop …)
SicherungDISPUTE-Eintrag bei der DENICSperre durch Registrar mit Einleitung des Verfahrens
VerfahrenAbmahnung, Klage nach deutschem RechtUDRP-Verfahren, z. B. bei der WIPO
ErgebnisFreigabe; mit DISPUTE fällt die Domain an SieÜbertragung oder Löschung
Dauerabhängig von Gegner und Gerichtin der Regel wenige Monate
Kostennach Streitwertab 1.500 USD WIPO-Gebühr zzgl. Anwalt

Quellen: DENIC – DISPUTE-Verfahren, WIPO – UDRP-Leitfaden, WIPO – UDRP-Gebühren. Stand: September 2026. Anwaltskosten kommen hinzu.

Häufige Fragen

Was Mandanten zuerst wissen wollen

Jemand hat eine Domain mit meiner Marke registriert. Was kann ich tun?
Bei .de-Domains sichern Sie die Domain zunächst mit einem DISPUTE-Eintrag bei der DENIC und machen Ihre Ansprüche dann außergerichtlich oder gerichtlich geltend. Bei .com und anderen generischen Endungen steht das UDRP-Verfahren zur Verfügung.
Habe ich einen Anspruch auf Übertragung der Domain?
Bei .de-Domains grundsätzlich nur auf Freigabe – mit einem DISPUTE-Eintrag werden Sie danach aber automatisch neuer Inhaber. Im UDRP-Verfahren kann direkt die Übertragung angeordnet werden.
Verletzt jede Domain mit meinem Markennamen meine Marke?
Nein. Entscheidend sind die Benutzung im geschäftlichen Verkehr, die Verwechslungsgefahr und eigene Rechte des Domaininhabers. Wer denselben Namen legitim führt, darf ihn unter Umständen auch als Domain nutzen.
Was kostet ein UDRP-Verfahren?
Die WIPO-Gebühr beträgt bei einem Einzelpanelisten 1.500 US-Dollar für eine bis fünf Domains, bei einem Dreierpanel mehr. Hinzu kommen die Anwaltskosten für die Beschwerdeschrift.
Ersteinschätzung

Schildern Sie mir Ihr Anliegen – heute.

Bei Fristsachen gern direkt per Telefon oder mit Scan des Schreibens per E-Mail. Sie erhalten eine Ersteinschätzung und vorab eine klare Aussage zu den Kosten.